Datenschutzgrundverordnung - Rudolf Hundstorfer

BSO-Präsient Rudolf Hundstorfer informiert

in einem Schreiben über die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die mit 25. Mai in Kraft tritt und auch alle SPORTVERBÄNDE und SPORTVEREINE betrifft.

Die BSO hat zur DSGVO mit Unterstützung der Rechtsanwälte Mag. Gernot Schaar, MMag. Christina Toth, MSc und der Rechtsanwaltskanzlei Suppan | Spiegl | Zeller, die alle auch selbst in ehrenamtlichen Funktionen im österreichischen Sport tätig sind, Arbeitsbehelfe, Unterlagen und Erläuterungen erarbeitet. Dieses Service soll die Verbände und Vereine bei der Umsetzung der DSGVO unterstützen und eine möglichst einheitliche Vorgehens- und Sichtweise innerhalb des organisierten Sports herstellen.

Die Materialien zur DSGVO sind auf der Website der BSO zu finden.

Schreiben

Drucken