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Situation Covid 19 Verordnung / Präventionskonzept

Aufgrund der neuen Covid 19 Verordnung wurde ein Präventionskonzept ausgearbeitet und ein Covid 19 Beauftrager bestimmt.

In die in der Clubhütte aufliegende Kontakt-Nachverfolgungsliste, mit Bestätigung der geringen epidemiologischen Gefahr (3-G-Regel), müssen sich alle Mitglieder ab einer Verweildauer von über 15 min. einzutragen. Personen die diese Voraussetzung nicht erfüllen, bleibt der Zutritt zum Modellfluggelände verwehrt.

Gäste und Zuschauer dürfen das Modellflugplatz Gelände nicht betreten.

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