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MODELLFLUGPLATZ - BETRIEBSORDNUNG

gültig ab Juli 2021

 

 

1. Benützungsberechtigte

Zur Inbetriebnahme eines Flugmodells sind nur ordentliche Mitglieder oder Gastflieger (siehe Punkt 3) des Modellflugvereins USFC-Herzogenburg berechtigt, außerdem müssen diese spätestens ab dem 31.12.2022 einen gültigen Kompetenznachweis für Fern-/Drohnenpiloten besitzen. Unbefugten ist das Betreten des Fluggeländes untersagt.

 

2. Alleinflugregelung

Alleinflugberechtigt sind nur unterwiesene Personen nach Freigabe durch den Vereinsvorstand. Ab dem 31.12.2022 dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nur im Beisein einer Person mit Befähigungsnachweis ein Modell betreiben.

 

3. Gastflugregelung

Gastflieger dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung und Einweisung des Obmanns oder eines Vorstandsmitgliedes das Fluggelände benützen. Dazu ist ein Gastpilotenformular vom Gastflieger auszufüllen und von einem Mitglied
des Vorstands zu unterschreiben. Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung (AERO – Club - Sportlizenz oder gleichwertige Haftpflichtversicherung) ist auf alle Fälle notwendig!
Über einen Unkostenbeitrag für die Benützung wird nach Ermessen entschieden.

 

4. Versicherung

Ein Flugmodell darf nur in Betrieb genommen werden, wenn ein entsprechender Versicherungsschutz mit der im LFG 1957 § 151 genannten Mindestdeckungssumme nachgewiesen werden kann (z.B.: Österreichischer AERO - Club - Sportlizenz). Für Mitglieder gilt, dass zuerst der Aushang in der Hütte bzgl. Haftpflichtversicherungsschutzes unterschrieben werden muss, da sonst absolutes Flugverbot gilt.

 

5. Betriebsverantwortung / Haftung

Die Verantwortung für den Betrieb eines Flugmodells obliegt dem Piloten. Die Ausübung jeder Tätigkeit erfolgt auf eigene Gefahr und Risiken. Der Verein (Vorstand) übernimmt keine Haftung irgendwelcher Art.

 

6. Betriebszeiten

Allgemein: Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
Der Flug mit Verbrennungsmotoren ist außerhalb der bekannt gegebenen Flugzeiten verboten.

Flugzeiten

Montag – Samstag 8:00 – 20:00 Uhr oder Sonnenuntergang
Sonntag 8:00 – 13:00 Uhr
Feiertag 8:00 – 20:00 Uhr oder Sonnenuntergang

Für Modelle mit Turbinentriebwerken gilt am Sonntag ganztägig Flugverbot! Das Mähen genießt Vorrang gegenüber dem Flugbetrieb, sollte aber wenn möglich außerhalb der stärksten Flugzeiten stattfinden. Außerdem gilt während dem Rasenmähen auch strengstes Flugverbot!

 

7. Modellanforderung

Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, die in einem einwandfreien technischen und sicheren Zustand sind und mit einer Registriernummer der Austro Control gekennzeichnet sind.
Die zum Einsatz kommenden Flugmodelle dürfen maximal 25 kg schwer sein. Flugmodelle mit einer Masse größer als 25 kg und kleiner als 150 kg dürfen nur dann betrieben werden, wenn der Betreiber im Besitz einer gültigen Betriebsbewilligung der Luftfahrtbehörde ist. Der maximale Lärmpegel ist für Kolbenmotoren auf 82 dB(A) in 25m Entfernung und für Turbinen 90 dB(A) in 25m Entfernung beschränkt.

 

8. Frequenznutzung

Jeder Pilot muss sich vor Inbetriebnahme des Senders vergewissern, dass seine 35 - Mhz Frequenz frei ist und er hat die seinem Kanal entsprechende Kanalkluppe an der Fernsteuerung anzubringen (entfällt bei 2,4 Ghz - Anlagen). Bei Missachtung dieser Bestimmung ist im Falle eines nachweislich verursachten Schadens anderen Personen gegenüber Schadenersatz zu leisten.

 

9. Flugbereich

Die Durchführung von Flügen ist nur im ausgewiesenen Flugbereich zulässig (siehe Bild).

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Flüge außerhalb des Sichtbereichs sind gemäß LFG § 24c nicht zulässig. Die maximal erlaubte Flughöhe ist 120 m über Grund, ausgenommen sind Flüge im Zuge der Flughöhenüberschreitung bis 300 m AGL laut Bescheid der Austro Control.

 

10. Verbotszonen

Das Überfliegen von Personen (Zuschauern) und von Fahrzeugen in niedriger Höhe und das Fliegen hinter dem Schutzzaun sind grundsätzlich verboten. Es darf die Bundesstraße Richtung Bertagnoli nicht überflogen werden. Der Sicherheitszaun vor der Hütte bildet die Grenze westseitig.

 

11. Verhaltensregeln für Betrieb

Das Betreiben von Modellflugzeugen im alkoholisierten Zustand oder unter Drogeneinfluss ist strengstens untersagt. Die Flüge sind so durchzuführen, dass eine Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen ausgeschlossen werden kann. Wenn mehrere Piloten gleichzeitig ihr Modell betreiben, so müssen sie so zusammen stehen, dass eine Kommunikation untereinander möglich ist. Die Start – und Landerichtung ist abzusprechen. Start und Landung sind laut, deutlich und rechtzeitig anzukündigen. Der Start eines Flugmodells darf nur von der Start- und Landebahn aus erfolgen. Nach der Landung ist die Start- und Landebahn sofort und ohne Aufforderung zu verlassen. Betriebsfremde unbeteiligte Personen dürfen sich nur hinter dem Sicherheitszaun aufhalten. Nur unter besonderer Aufsicht eines befugten Piloten ist ein Aufenthalt vor dem Sicherheitszaun erlaubt.

 

12. Regeln hinsichtlich der Flugplatzeinrichtungen

Die Anlage ist stets sauber zu halten. Der nach einem Absturz entstandene Müll muss selbst entsorgt werden, die aufgestellten Mistkübel dienen nur für Kleinmüll. Mit den Ressourcen wie Strom, Gas, Wasser, etc. ist sorgsam umzugehen. Die Nutzung der Einrichtungen hat schonend zu erfolgen. In die ausgehängte Anwesenheitsliste ist jedes Mitglied verpflichtet sich einzutragen.

Hüttenbereich: Der Verursacher von Verschmutzungen ist angehalten die Verunreinigung selbst zu beseitigen. (ausgeleerte Getränke, grobe Verschmutzung durch Schuhwerk, etc.)

 

13. Notfallplan

Notrufnummern: Feuerwehr 122 Polizei 133 Rettung 144

ACG-RCC (Zentrale Meldestelle) Tel: 051703 7400 oder 7401, Fax: 051703 76
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ein Erste Hilfe Kasten und ein Feuerlöscher befinden sich in der Vereinshütte.

 

14. Sanktionen

Dem Vorstand obliegt die Verhängung von Sanktionen bei Verstößen gegen die Flugplatzbetriebsordnung (Verwarnungen, zeitliche Sperren, Vereinsausschluss, etc.).

 

15. Sicherheit von Hab und Gut

Jedes Mitglied, das den Platz als letzter verlässt, ist dafür verantwortlich, dass die Hütte und der Container abgesperrt sind und die Alarmanlage scharf geschaltet wurde. Diejenigen, die den Container benutzen, sollen auch darauf schauen, dass er wieder geschlossen wird.

 

16. Aufbewahrung

Jedem Vereinsmitglied ist es gestattet, max. zwei flugtaugliche Modelle in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des Vereins aufzubewahren. Die Tragflächen sind vom Modell abzumontieren. Modelle die nicht regelmäßig geflogen werden, müssen entfernt werden.
Die Lagerung von Treibstoffen (Benzin, Methanol, Kerosin, etc.) oder anderen leicht entflammbaren Stoffen ist mit 1 Liter pro Mitglied limitiert. Die Gebinde sind mit dem Namen des Besitzers zu beschriften.
LiPo-Zellen müssen ausnahmslos aus den Modellen entfernt werden und in geeigneten Brandschutztaschen verwahrt werden.
Für Modelle, Flugzubehör und sonstigen in der Clubhütte oder im Container aufbewahrten Gegenständen wird nicht gehaftet.

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